Die gesetzeskonforme Kennzeichnung von Desinfektionsmitteln
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gibt in ihrer Handlungsanweisung zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln in der Apotheke, vom 05.03.2020, Hinweise zur Verpackung und Etikettierung der Desinfektionsmittel.
Nähere Informationen finden Sie hier
Die Kennzeichnung sollte folgende Informationen enthalten: Name und Anschrift der abgebenden Apotheke, Art der Rezeptur, den Hinweis „Lösung zur hygienischen Händedesinfektion“, Angaben zu den Wirkstoffen, deren Konzentration sowie die Menge und eine Gebrauchsanweisung.
Die richtigen Etiketten für Desinfektionsmittel – vom Etiketten-Spezialist contact
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Das Desinfektionsmittel-Etikett muss Angaben deutlich lesbar und unverwischbar erhalten. Um dies zu gewährleisten, empfehlen wir folgendes Etikettenmaterial: PE glänzend oder PE matt mit einem stark haftenden Klebstoff.
Das PE-Folienmaterial ist besonders beständig gegen Desinfektionsmittel sowie Lösemittel und bleibt schnell und sicher haften. Zudem sorgt es dafür, dass die Kennzeichnung zuverlässig lesbar ist.
Drucken Sie mit einem Thermodirekt- oder Thermotransferdrucker von contact bequem und einfach variable Daten wie Herstellungsdatum, Chargennummer oder das „Verwendbar bis“- Datum auf Ihr Desinfektionsmittel-Etikett.
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