Verbot von Thermopapier mit BPA
Neues Jahr, neue Gesetze – Teil 1
Für die Ausgabe eines Kassenbeleges im Einzelhandel, wird klassischerweise Thermopapier verwendet. Dieses enthält einen chemischen Farbentwickler – zumeist Bisphenol A (BPA).
Jedoch sind in den letzten Jahren Bedenken aufgekommen, dass BPA möglicherweise gesundheitsschädlich sein könnte. Daher hat die EU-Kommission das Inverkehrbringen von Thermopapier mit BPA gemäß Verordnung 2016/2235 verboten. Alle Unternehmen, die Thermoetiketten herstellen oder verwenden, müssen ab 01.01.20 auf BPA-freie Materialien umsteigen.
Mehr Informationen zum Thema sowie eine Übersicht über Bisphenol A-, Bisphenol-freie als auch Phenol-freie Thermomaterialien von contact finden Sie hier.
Angaben ohne Gewähr.
Quellen: Umweltbundesamt Deutschland, Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft