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Belegausgabepflicht

Neues Jahr, neue Gesetze – Teil 2

Seit dem 01. Januar 2020 muss für jeden Kauf und jede Dienstleistung – auch beim Bäcker, am Kiosk, im Restaurant oder beim Friseur – ein Bon ausgegeben werden.

Alle Unternehmer mit einem elektronischen Kassensystem sind nun dazu verpflichtet ihren Kunden einen Beleg auszuhändigen. Der Beleg kann in Papierform oder elektronisch (z. B. per Mail oder auf das Handy) ausgegeben werden.

Die Belegausgabepflicht gemäß dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ dient der verstärkten Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug.

Sie benötigen Bonrollen für Ihr Kassensystem? Eine große Auswahl an Thermokassenrollen (BPA-frei) finden Sie in unserem promoflex Verkaufsförderungskatalog (Seite 100 – 101). Hier zum Link.

Mehr Informationen zum Thema BPA-freie Thermomaterialien finden Sie hier.

 

Angaben ohne Gewähr.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen